Allgemeine Vertragsbedingungen für die Veranstaltungen von Art of Life
§ 1 Geltungsbereich und Vertragsgegenstand
(1) Diese Allgemeinen Vertragsbedingungen (im Folgenden auch: AGB) gelten für Veranstaltungen, Retreats, Breathwork-Gruppen- und -Einzel-Sessions, Yoga-Klassen und ähnlichen Veranstaltungen von Art of Life. Die AGB gelten bei Anmeldung zu einer Veranstaltung unabhängig davon, ob der Teilnehmer Verbraucher, Unternehmer oder Kaufmann ist.
(2) Gegenstand des Vertrags ist die Teilnahme an einer Veranstaltung, welche von dem Anbieter für den Teilnehmer in einem vorher definierten zeitlichen Rahmen – näheres dazu unten, vgl. § 2 dieser Vertragsbedingungen – durchgeführt wird. Im Rahmen der Veranstaltung wird dem Teilnehmer, sofern es sich um eine Veranstaltung mit Breathwork handelt, durch den Anbieter und Veranstaltungsleiter Atemarbeit in der Form verschiedener Atemtechniken vermittelt.
(3) Alle zwischen dem Teilnehmer und dem Anbieter im Zusammenhang mit dem Vertrag getroffenen Vereinbarungen ergeben sich insbesondere aus diesen Vertragsbedingungen und der separaten Einwilligungserklärung des Teilnehmers, die diesem Vertrag als Anlage 1 beigefügt und Vertragsbestandteil wird.
(4) Maßgebend ist die jeweils bei Abschluss des Vertrags gültige Fassung dieser Allgemeinen Vertragsbedingungen.
(5) Abweichende Bedingungen des Teilnehmers werden nicht akzeptiert. Dies gilt auch, wenn der Anbieter der Einbeziehung nicht ausdrücklich widerspricht.
(6) Der Teilnehmer bestätigt mit seiner nachfolgenden Unterschrift unter diesen Vertrag, dass er diesen zuvor aufmerksam durchgelesen und etwaige Fragen vorab mit dem Anbieter klären
§ 2 Veranstaltungssort und Umfang der Veranstaltung
(1) Der Veranstaltungsort und Umfang ergibt sich jeweils aus der Beschreibung der jeweiligen Veranstaltung vom Anbieter.
** Die Verwendung der männlichen Form dient allein der einfacheren Lesbarkeit. Angesprochen sind alle Teilnehmenden (m, w, d).
§ 3 Widerrufsrecht
(1) Wenn der Teilnehmer Verbraucher (also eine natürliche Person, die sich aus einem Zweck zu der Veranstaltung anmeldet, der weder ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden kann) ist, steht ihm nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen ein Widerrufsrecht gemäß §§ 312g Absatz 1, 355 BGB zu.
(2) Im Übrigen gelten für das Widerrufsrecht die Regelungen, die im Einzelnen wiedergegeben sind in der folgenden
Widerrufsbelehrung
– Beginn der Widerrufsbelehrung –
Widerrufsrecht
Der Teilnehmer hat das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.
Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag an dem der Teilnehmer seine verbindliche Anmeldung zu der jeweiligen Veranstaltung per E-Mail an den Anbieter versendet hat.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Teilnehmer den Anbieter (Art of Life, vertreten durch Bernhard Lenze, Konstanzer 50, 87534 Oberstaufen, Deutschland, info@art-of.life) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief oder E-Mail) über seinen Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Teilnehmer eine Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
Folgen des Widerrufs
Wenn der Teilnehmer diesen Vertrag widerruft, werden ihm alle Zahlungen, die er zu diesem Zeitpunkt geleistet hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückgezahlt, an dem die Mitteilung über den Widerruf dieses Vertrags beim Anbieter eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet der Anbieter dasselbe Zahlungsmittel, das der Teilnehmer bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden dem Teilnehmer wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
– Ende der Widerrufsbelehrung –
(3) Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Fernabsatzverträgen
(a) zur Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt wurden oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind,
(b) zur Lieferung von Audio- oder Videoaufzeichnungen oder von Software, sofern der Teilnehmer die gelieferten Datenträger entsiegelt hat.
§ 4 Preise und Zahlungen
(1) Sämtliche Preisangaben im Anmeldeformular/der Beschreibung des Anbieters sind Bruttopreise inklusive der gesetzlichen Umsatzsteuer. Die Kosten für die Unterbringung und Verpflegung sind nicht von der Veranstaltungsgebühr umfasst und sind vom Teilnehmer zusätzlich und unabhängig von dieser Vereinbarung zu tragen, sofern nicht anders in der Veranstaltungsbeschreibung angegeben. Die individuelle Anreise des Teilnehmers ist vom Teilnehmer selbst zu tragen.
(2) Sofern keine individuelle Zahlungsvereinbarung getroffen wurde, gelten für die Teilnahme an der Veranstaltung die in der Beschreibung angegebenen Preise als Einmalzahlung.
(3) Die Zahlung(en) ist bzw. sind spätestens 30 Tage nach Anmeldung, vor Veranstaltungsbeginn auf folgendes Konto unter Angabe des Vor- und Nachnamens des Teilnehmers sowie „Name der Veranstaltung“ vorzunehmen:
Kontoinhaber: Bernhard Lenze
IBAN: IE62SUMU99036511463843
BIC: SUMUIE22XXX
Finanzinstitution: SumUp Limited
(4) Sollte der Veranstaltungsbeginn weniger als 30 Tage in der Zukunft liegen, ist die Zahlung sofort zu begleichen.
(5) Der Teilnehmer ist nicht berechtigt, gegenüber den Forderungen des Anbieters aufzurechnen, es sei denn, seine Gegenansprüche sind rechtskräftig festgestellt oder unbestritten.
§ 5 Rücktritt und Kündigung
(1) Sowohl der Anbieter als auch der Teilnehmer sind berechtigt, nach den allgemeinen gesetzlichen Vorschriften von diesem Vertrag zurückzutreten.
(2) Erfolgt der Rücktritt aufgrund eines Umstandes, den der Teilnehmer zu vertreten hat, so bleibt er verpflichtet, die volle Teilnahmegebühr zu entrichten, auch wenn er nicht mehr an der Veranstaltung teilnimmt. Hat der Teilnehmer zum Zeitpunkt des Rücktritts bereits Zahlungen geleistet, so werden diese nicht erstattet.
(3) Beide Vertragsparteien sind berechtigt, den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist (fristlos) zu kündigen, wenn hierfür ein wichtiger Grund vorliegt, der die Fortsetzung der Veranstaltung im Einzelfall unter Einbeziehung beiderseitiger Interessen unzumutbar macht. Die Kündigung muss dann allerdings innerhalb von zwei Wochen ab dem Zeitpunkt erfolgen, ab dem die kündigende Vertragspartei Kenntnis von dem Grund erhält, der zur Kündigung berechtigt. Der Kündigende muss dem anderen Teil auf Verlangen den Kündigungsgrund unverzüglich schriftlich mitteilen.
(a) Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Teilnehmer werden diesem die Kursgebühren anteilig der bereits absolvierten Kurseinheiten zurückerstattet.
(b) Im Falle einer berechtigten außerordentlichen Kündigung durch den Veranstalter werden dem Teilnehmer die Kursgebühren anteilig der bereits durchgeführten Kurseinheiten zurückerstattet. Das gilt nicht, wenn der Kündigungsgrund in einem vertragswidrigen Verhalten des Teilnehmers besteht. In diesem Fall verwirkt er seinen anteiligen Rückerstattungsanspruch.
(c) Wichtige außerordentliche Kündigungsgründe sind insbesondere:
(aa) Eine Erkrankung des Veranstalters, der die die Kursfortführung auf Dauer nicht möglich macht.
(bb) Unfall oder Tod des Teilnehmers. Der Teilnehmer hat dies glaubhaft nachzuweisen (z.B. Durch Kopie eines ärztl. Attestes)
(cc) behördliche Untersagung der Veranstaltung, z.B. aus pandemischen Gründen.
(dd) Das Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl einer Veranstaltung.
(d) Kein außerordentlicher Kündigungsgrund liegt insbesondere vor, wenn der Teilnehmer die Veranstaltung aufgrund eines physischen oder psychischen Grund abbricht, der Gegenstand der ausdrücklichen Aufklärung und seiner Einwilligung unterliegt.
(4) Außer im Falle einer berechtigten Kündigung aus wichtigem Grund oder eines Widerrufs durch den Teilnehmer (vgl. § 3 dieser Vertragsbedingungen) wird keine Rückerstattung der Teilnahmegebühr vorgenommen. Den Teilnehmern wird empfohlen, das Kostenrisiko durch den Abschluss einer entsprechenden Versicherung abzusichern.
§ 6 Haftung
(1) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Anbieter nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seinerseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Anbieter beruhen.
(2) Für sonstige Schäden, soweit sie nicht auf der Verletzung von Kardinalpflichten (solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) beruhen, haftet der Anbieter nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seinerseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Anbieter beruhen.
(4) Eine Haftung für die Beschädigung oder den Verlust von persönlichen Sachen und Wertgegenstände übernimmt der Anbieter nicht.
(5) Die Schadensersatzansprüche sind, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie betragen im Falle des Verzuges höchstens 5% des Auftragswertes.
(6) Schadenersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren nach 30 Jahren; im Übrigen nach 1 Jahr, wobei die Verjährung mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs.1 BGB).
(7) Vertragsbestandteil ist auch die Einwilligungserklärung – Anlage 1 –, die vom Teilnehmer auszufüllen, zu unterschreiben und gemeinsam mit der Anmeldung dem Anbieter zu übersenden ist.
§ 7 Urheberrechte
(1) Der Anbieter hat an allen Materialien, die dem Teilnehmer im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellt werden, Urheberrechte. Eine Verwendung der Materialien inklusive aller Bilder, Filme und Texte, ist ohne die ausdrückliche Zustimmung des Anbieters nicht gestattet.
§ 8 Datenschutzhinweis
(1) Der Anbieter erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Teilnehmers, insbesondere seine Kontaktdaten wie Anschrift und E-Mail-Adresse zur Abwicklung des Vertrages, Art 6 Abs. 1b) DSGVO. Details können der Datenschutzerklärung entnommen werden (https://www.daniel-alan.com/datenschutz).
(2) Der Anbieter verpflichtet sich, keine persönlichen Daten des Teilnehmers an Dritte weiterzugeben.
(3) Der Anbieter verpflichtet sich, persönliche Daten des Teilnehmers so aufzubewahren, dass kein unbefugter Dritter Zugriff darauf nehmen kann.
§ 9 Anwendbares Recht und Gerichtsstand
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Wenn der Teilnehmer Verbraucher ist und zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses seinen gewöhnlichen Aufenthalt in einem anderen Land hat, bleibt die Anwendung zwingender Rechtsvorschriften dieses Landes von der in Satz 1 getroffenen Rechtswahl unberührt.
(2) Wenn der Teilnehmer Kaufmann ist und seinen Sitz zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses in Deutschland hat, ist ausschließlicher Gerichtsstand das Amtsgericht/Landgericht des Anbieters. Im Übrigen gelten für die örtliche und die internationale Zuständigkeit die anwendbaren gesetzlichen Bestimmungen.
§ 10 Schlussbestimmungen, Salvatorische Klausel
(1) Mündliche Nebenabreden zu diesem Vertrag existieren nicht. Änderungen oder Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Schriftform.
(2) Anbieter und Teilnehmer erhalten jeweils eine Ausfertigung des Vertrages nebst Anlagen.
(3) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrags rechtsunwirksam sein oder werden, so soll dadurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt werden. Die ungültige Bestimmung wird schnellstmöglich durch eine andere Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Gehalt der rechtsunwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
– Anlage 1 –
Einwilligungserklärung als Anlage zur Anmeldung an einer Veranstaltung
§ 1 Aufklärung und Haftung
Die Veranstaltung wird durch den Anbieter nach bestem Wissen und Gewissen durchgeführt.
Eine Veranstaltung mit Breathwork Elementen ist für den Teilnehmer körperlich, emotional und psychisch fordernd. Ob die Teilnahme an dieser Veranstaltung mit der jeweiligen körperlichen und psychischen Verfassung vereinbar ist, hat der Teilnehmer in eigener Verantwortung zu entscheiden. Die vorherige Einbeziehung eines ärztlichen Rates zur Absicherung einer insgesamt stabilen Gesundheit wird empfohlen. Breathwork ersetzt keine Therapie und ist deshalb für Personen mit akuten, psychischen und/oder physischen Beeinträchtigungen nicht geeignet.
Dem Teilnehmer ist bekannt, dass der Anbieter nur für diejenigen Schäden haftet, die auch schon in den Allgemeinen Vertragsbedingungen (vgl. § 6) aufgeführt sind. Im Einzelnen gilt:
(1) Für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit haftet der Anbieter nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung seinerseits oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Anbieter beruhen.
(2) Für sonstige Schäden, soweit sie nicht auf der Verletzung von Kardinalpflichten (solche Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertrauen darf) beruhen, haftet der Anbieter nur, wenn sie auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung seinerseits oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen vom Anbieter beruhen.
(3) Eine Haftung für die Beschädigung oder den Verlust von persönlichen Sachen und Wertgegenstände übernimmt der Anbieter nicht.
(4) Die Schadensersatzansprüche sind, auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. Sie betragen im Falle des Verzuges höchstens 5% des Auftragswertes.
(5) Schadenersatzansprüche, die auf der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder der Freiheit beruhen, verjähren nach 30 Jahren; im Übrigen nach 1 Jahr, wobei die Verjährung mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Schuldners Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste (§ 199 Abs.1 BGB).
§ 2 Ausschluss möglicher Vorerkrankungen
Der Anbieter haftet nicht für Schäden, die aufgrund von psychischen oder physischen Vorerkrankungen und derzeit bestehenden Erkrankungen des Teilnehmers auftreten. Außerdem wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass eine Veranstaltung mir Breathwork Elementen insbesondere dann nicht empfohlen werden kann, wenn bestimmte (im Folgenden aufgelistete) Kontraindikationen bzw. (Vor-)Erkrankungen bei dem Teilnehmer bestehen:
· Herzprobleme, Herz-Kreislauf-Erkrankung, Herz-Rhythmus-Störungen
· starker Bluthochdruck
· Epilepsie
· hoher Augeninnendruck/Glaukom
· vorausgegangene Schlaganfälle
· frische chirurgische Eingriffe am Oberkörper
· Schwangerschaft nach dem dritten Monat
· Akute Knochenbrüche
· klinische Psychosen und Angststörungen
· Schizophrenie
· Manie
· Bipolare Störung
· Schizo-affektive Störung
· Borderline Syndrom
§ 3 Kenntnisnahme
Mit dem Erhalt dieser AGB erklärt sich der Teilnehmer der Veranstaltung von Art of Life, dass er die Risiken einer Veranstaltung mit Breathwork Elementen zur Kenntnis genommen hat, über diese aufgeklärt wurde und sich über die eingeschränkte Haftung im Klaren ist und deshalb auf eigene Verantwortung handelt.
Er bestätigt ausdrücklich, dass er von keinen relevanten Kontraindikationen bzw. (Vor-)Erkrankungen betroffen ist.